Finanzrichtlinie (Entsprechend des § 16 der Satzung des Vereines)
§ 1 jährliche Mitgliedsgebühren und Arbeitsvergütungen
der vollwertigen Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag für die vollwertige Mitgliedschaft setzt sich ab dem 14.11.2021 folgendermaßen zusammen:
Mitgliedsbeitrag Anglerverein 1955 Triebes e.V.
Mitgliedschaft in anderen Organisationen und Verbänden
Gesamt:
Erwachsene: 50,00€
Kinder: 40,00€
Kinder bis 16 Jahre und ohne eigenes Einkommen zahlen im
1. Mitgliedskalenderjahr keinen Mitgliedsbeitrag.
8 Stunden zur Umsetzung des Vereinszweckes sind im Jahr von jedem vollwertigen Vereinsmitglied abzuleisten.
Der Wert einer nichtgeleisteten Arbeitsstunde, entsprechend der Durchsetzung des Vereinszweckes,
aus § 2 der Satzung, beträgt 12,50€
Ausnahmen:
Ehrenmitglieder.
Der Vorstand ist berechtigt in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen.
§ 2 jährliche Mitgliedsgebühren der einfachen Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag für die einfache Mitgliedschaft setzt sich ab dem 14.11.2021 folgendermaßen zusammen:
Mitgliedsbeitrag Anglerverein 1955 Triebes e.V. oder Sektion: 20.00€
Die einfache Mitgliedschaft berechtigt nicht zum kostengünstigeren Angeln. Eine Aufnahmegebühr,
sowie Kautionszahlungen wird daher bei einfacher Mitgliedschaft nicht erhoben.
§ 3 Aufnahmegebühren und Kaution:
Erwachsene über 18 Jahre: einmalig 200,00€
Der Wert der Aufnahmegebühr kann auch durch vereinsnützliche Sachleistungen
erbracht werden. Dem Vorstand ist gestattet, bei sozialen Härtefällen Ausnahmen zuzulassen.
Kinder bis 18 Jahre, ohne eigenes Einkommen, Mitglieder der einfachen Mitgliedschaft, zahlen,
wie Frauen keine Aufnahmegebühr oder Kaution.
§ 4 Strafzahlungen
Unabhängig möglicher anderen Sanktionen, wie staatlich angeordnete Ordnungsgelder oder Strafverfahren
oder Vereinsausschlussverfahren, Zivilverfahren, sind bei folgenden Verstößen an den Verein zu entrichten:
50,00€ bei Nichtachtung der Gewässerordnung, z.Bsp Nichteinhalten von
Fangbegrenzungen, Fahrverbote, Schonstreckenmissachtung,
Schonzeitenverstöße u.a..
50,00€ bei unpünktlicher Abgabe der Fangstatistiken (nach dem 05.01.).
20,00€ bei Nichtachtung des Rauchverbotes zu Mitgliederversammlungen.
100,00€ bei Nichteinhalten von Gesetzlichkeiten, die den Wert des Vereinsvermögens
beeinträchtigen können.
Aufnahmeregelungen:
Wer Mitglied im Verein werden möchte, kontaktiere uns über die bekannten Telefonnummern:
015152591323 (nach 14.30Uhr); oder:
éinfach zur Sprechstunde am "Stau" immer Donnerstags im Januar 2022 und am 03.02.2022, ab 18.00Uhr vorbeischauen.
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