Der 1. Vorstand
Dieser wurde am 26.03.2022 in der Mitgliederversammlung neu gewählt.
Vorsitzender Tel.:015152591323 Steffen Sorgalla
Schatzmeister Tel.:015126790286 Stephan Seidel
Gewässerwart Tel.:01735863956 Pierre Rogel
Jugendwart Tel.:01794846226 Benedikt Böhm
Sektionsleiter Naturbad Triebes Tel.:

 
Der Erweiterte Vorstand, mit Stand: 26.03.2022
2. Vorsitzender Erik Hücker
Protokoll/Presse Denis Teubner
1. Sportwart Rocco Flemming
weitere Jugendwarte Denis Teubner
Objektwarte Denny Kunze(Stau) Tel.: 01607580979; Frank Marx(Stau); Bernd Ehrhard(Stau) Hartmut und Kerstin Strobel(Juteteich)
Naturschutz
Gewässerökologie
Andreas Blaßies
weitere Sportwarte unbesetzt
weitere Gewässerwarte Matthias Höhne; Ronny Zimmerer
2. Schatzmeister unbesetzt
1. Fischereiaufsicht Andreas Wetzel
Revissoren Reinhard Gerlach; Daniel Haag
Beisitzer Frank Hilpert; Knut Borrmann
Ausbildungsleiter Axel Wagner
Chronik; Turniersport; Partnerschaften Unbesetzt

 
Geschäftsverteilungsplan
des Vorstandes und der Beisitzer des AV 1955 Triebes e.V., nach § 6 der Satzung für 2022

Nr. 1 Allgemeine Aufgaben jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes
1. Durchsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben sowie gesetzeskonformes Verhalten beim Angelsport.
2.Die Vorstandsarbeit ist ehrenamtlich. Die Arbeit im Vorstand beruht auf dem Vertrauen der Mitglieder, durch die Wahl zum Vorstand. Lauterkeit, Verschwiegenheit, Objektivität gehören ebenso wie Rechtschaffenheit und Uneigennutz, sowie des Nichtmißbrauchs der Stellung im Verein nach außen und nach innen zu denen bei der Wahlannahme übernommen Pflichten des Vorstandsmitgliedes.
3.Der 1. Vorstand bildet die Säulen des Vereines, Meinungsverschiedenheiten sind in aller Offenheit zu den Treffen des Vorstandes – intern zu klären. Ein erweiterter Vorstand gilt wie ein ordentliches Vorstandsmitglied entsprechend. (Auslagenfähig, Stimmberechtigt gemäß Satzung und BGB)
4.Besonders eng sollen der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Gewässerwart und der Schatzmeister zusammenarbeiten. Mindestens 2 von den Genannten sind unterschriftsberechtigt und Vertretungsbefugt. (§ 6 der Satzung)
5.Generell sollten alle Vorstandsmitglieder bereit sein, mehr Zeit und Arbeit, wie gemeine Mitglieder für das Wohl des Vereins zu opfern. An möglichst allen vom Vorstand selbst beschlossenen Aktivitäten teilzunehmen. Kritikfähig sein.
6.Entsprechend des jeweiligen Ressort hat das Vorstandsmitglied zur letzten Vorstandssitzung vor der letzten Hauptversammlung des Haushaltsjahres: 1. – einen Finanzplan und 2. – einen Terminplan für das Folgejahr vorzulegen.
7.Entsprechend Satz 1 und 2 sollte jedes Vorstandsmitglied seine Helfer bzw. auch seine Nachfolger selbst benennen, bzw. Vorschläge dazu unterbreiten.
8.Jedes VS-Mitglied sollte bemüht sein, sich zu angebotenen Lehrgängen weiterzubilden, selber nach weiterbildenden Maßnahmen Ausschau zu halten.
9.Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen.
10.Informationspflicht

Nr.2 Ausscheiden aus dem Vorstand
Ein Ausscheiden aus dem Vorstand kann geschehen durch:
1.Gemäß des § 7 der Satzung kann das Vorstandsmitglied, auch ohne Angabe von Gründen auf seinen Wunsch hin und nach Entlastung der Mitglieder, aus der Vorstandsarbeit ausscheiden.
2. Ausschluss. (Nr.3)
3. Tod des Vorstandsmitgliedes.

Nr. 3 Ausschluss aus dem Vorstand
Ein Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes aus dem Vorstand bedarf, nach § 8 der Satzung, die Mehrheit der Stimmen des Vorstandes, bzw. dem Willen der Mitgliederversammlung. Ein Ausschlussgrund liegt vor:
a.)wenn das entsprechende Vorstandsmitglied seine Aufgaben selten oder gar nicht wahrnimmt
b.)Vereinsschädigendes Verhalten
c.)wenn das in das Vorstandsmitglied gesetzte Vertrauen verloren gegangen ist.
Der Ausschluss kann außer durch die Mitgliederversammlung selbst, auch vom Vorstand durchgeführt werden. Siehe § 8 der Satzung. Das Vorstandsmitglied erhält Gelegenheit die Vorstandssitzung zu befragen und erhält Gehör. Die Mitgliederversammlung wird dahingehend unterrichtet und um nachträgliche Zustimmung gebeten. Der Vorstand kann, laut § 7 der Satzung, ein Ersatzmitglied mit der Funktion des Ausgeschiedenen bis zur nächsten Vorstandswahl einsetzen.

Nr. 4 Auslagen Nach § 2 Satz 5 der Satzung können Auslagen ersetzt werden. Die entstandenen Auslagen müssen vorher angemeldet, bzw. durch den Vorstand beschlossen worden sein, bzw. aus den von der Mitgliederversammlung beschlossenen, einzelnen Fonds stammen. Sollten Vorstandsmitglieder bereit sein, ihre begründeten Auslagen dem Verein zu spenden, so kann auch eine Spendenquittung gefertigt werden. Die gilt auch für den durch die Mitgliederversammlung bestätigten erweiterten Vorstand. Auslagen sollen so gering wie möglich gehalten werden.

Nr. 5 Funktionen des 1. Vorstandes
Gemäß § 6 unserer Satzung (in Ergänzung vom 08.01.2022) sind folgende 5 erste Funktionen mit bestimmten Aufgabenbereichen zu besetzen:
Der Vorsitzende, Der Schatzmeister, Der Jugendwart, Der Gewässerwart, und der Sektionsleiter "Triebeser Naturbader"

Nr. 5.1 Der Vorsitzende (Rechenschaftspflichtig)
Neben den Vorgaben aus der Satzung insbesondere: Der Vorsitzende vertritt die Interessen des Vereins nach Außen. Er leitet Versammlungen, entscheidet bei Stimmengleichheit. Der Vorsitzende ruft Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein. Ist für organisatorische Abläufe innerhalb des Vorstandes zuständig. Der Vorsitzende soll den meisten schriftlichen und mündlichen Verkehr mit Behörden, anderen Vereinen, Firmen, anderen Personen und Institutionen abwickeln. Die Jugendarbeit ist durch ihn besonders zu fördern. Er muß stets Rechenschaftsbereit sein. Er hat die entsprechenden Vorstandsmitglieder unverzüglich bei wesentlichen, neuen Informationen, zu den Vorstandssitzungen zu unterrichten, bzw. den Vorstand das entsprechende Vertrauen zu gewähren.

Nr. 5.2 Der Schatzmeister (Rechenschaftspflichtig)
Der Schatzmeister verwaltet die gesamten Finanzen des Vereines. Dazu zählt selbstverständlich auch der Verkauf und die Ausgabe von Erlaubnisscheinen, Beitragsmarken. Er kann Vorstandsmitglieder z.Bsp. Mit dem Verkauf von Erlaubnisscheinen beauftragen. Er sorgt für saubere Buchführung. Er fertigt die Abrechnungen und Verwendungsnachweise, speziell DAV, LSB und Behörden beantragt die jeweiligen Zuschüsse. Er wickelt die gesamten Ausgaben und Forderungen ab. Erstellt alle Rechnungen, inkl. der Beitragsrechnungen, informiert säumige Beitragszahler über ihre Schuld. Fertigt Ausschlußbestätigung nach verfristeter Beitragsschuld. Verschickt zum Jahresende die Beitragsforderungen. Er führt die aktuelle Mitgliederstatistik.

Nr. 5.3 Der Gewässerwart (Rechenschaftspflichtig)
Der Gewässerwart ist mit dem 1. Fischereiaufseher und dem Sportwart für die Bewirtschaftung, Pflege und Hege der gesamten Vereinsgewässer zuständig. Für jedes einzelne Gewässer oder –abschnitt kann er ein vertrauensvolles Mitglied zur Gewässeraufsicht beauftragen. Das Selbe gilt für die verschiedenen Aufgaben (Füttern, Fischen, Besetzen, chem.+ biol. Untersuchungen, etc.) Er hat ständig alle Gewässer zu begutachten und mindestens 1/4 jährlich chemisch und biologisch zu untersuchen. Er organisiert die Abfischen. Er erstellt alle Hegepläne, erarbeitet die Besatz- und Gewässerpläne des Folgejahres. Er hat zu Mehrung und Erhaltung der Vereinsgewässer beizutragen. Er soll auch zu allen wichtigen Anlässen, z. Bsp. Vertragsunterzeichnungen, Vorortterminen, Besatzmaßnahmen, Abfischen und wichtigen Vereinsaktivitäten anwesend sein. Er entscheidet zusammen mit dem Vorstand über die Herkunft des Besatzes. Er erstellt Vorschläge über Vermarktungsstrategien. Der Gewässerwart bestellt den Fischbesatz und vereinbart die notwendigen Termine. Er führt die Statistiken der Fänge und die Gewässerbesatz und -Abfischprotokolle.

Nr. 5.4 Der Jugendwart (Rechenschaftspflichtig)
Der Jugendwart vertritt im Vorstand und öffentlich die Interessen seiner Jugendgruppe. (Eigenständige Sektion) Er soll die Jugendordnung durchsetzen. Er bildet einen Vorstand und organisiert diesen. Er hat auf die Wirtschaftlichkeit seines Fonds im Besonderen zu achten. Der Jugendwart bereitet den Generationswechsel des Vorstandes des Vereines vor. Er soll sich besonders um die jüngsten und neuesten Vereinsmitglieder kümmern. Patenschaften vermitteln. Neumitglieder werben. Der Jugendwart kümmert sich insbesondere um die Patenschaften mit anderen Vereinen, speziell der Jugend.

Nr. 5.5 Der Sektionsleiter "Naturbader Triebes" (Rechenschaftspflichtig)
Der Sektionsleiter vertritt im Vorstand und öffentlich die Interessen seiner Sektion (Eigenständige Sektion) und des Naturbades. Er soll die Sektionsordnung durchsetzen. Er bildet einen Vorstand und organisiert diesen. Er hat auf die Wirtschaftlichkeit seines Fonds im Besonderen zu achten. Der Sektionsleiter stimmt Aktivitäten und Treffen ab und organisiert Diese mit seiner Sektion.

Nr. 6 Funktionen des erweiterten Vorstandes:
Die erweiterten Vorstände sind zu den Mitgliederversammlungen zu wählen und entsprechend der Legislatur der 1. Vorstände im Amt zu betätigen. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes des erweiterten Vorstandes kann der verblieben Vorstand ein anderes geeignetes Mitglied bis zur nächsten Wahl einsetzen. Sie werden entsprechend des BGB gleich mit 1. Vorständen behandelt. (Auslagen, Stimmberechtigung). Im Übrigen gelten die Nummern 1-4 des Geschäftsverteilungsplanes entsprechend.
1.Protokollführer/ Pressewart
2.Sportwartes
3.Turniersportleiter
4. 1. Fischereiaufseher und weitere Fischereiaufseher
5.stellvertretender Vorsitzender
6.stellvertretende Gewässerwarte
7.stellvertretender Schatzmeister
8.Naturschutbeauftrageter
9.Objektwarte
10.Ausbildungsverantortlicher
11.stellvertretende Jugendwarte
12.Beisitzer im Vorstand
13.Sektionsleiter

Nr. 6.1 Der Protokollführer/ Pressewart

Der Schriftführer erstellt die Protokolle über Beschlüsse der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.(Pressewart) Er ist Sprecher des Vereines. Er informiert: a.) über das Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes, b.) über unseren Aushang am Stau, c.) evtl. schriftlich oder fernmündlich über geplante Aktivitäten des Vereines jedes Mitglied.(Vgl. § 10 der Satzung) Er ist zuständig für die Information an alle Mitglieder über kurzfristige Änderungen von Aktivitäten. Er führt die Chronik des Vereines. Fertigt dazu Fotos und sammelt Pressematerial. Er behält je ein Protokoll/Niederschrift. Ein Protokoll hat immer in einem Ordner am Stau zu lagern. Der Protokollführer muß jederzeit bereit sein, einfache Mitglieder in Protokolle einsehen zu lassen. Er organisiert die Besuche und Geschenke zu runden Geburtstagen ab 50 und Todesfälle.


Nr. 6.2 Der Sportwart

Der Sportwart organisiert die Arbeitseinsätze mit dem Gewässerwart. Er kümmert sich um die Versorgung zu Arbeitseinsätzen und zu gemeinsamen Angeln. Die Anwesenheitslisten müssen korrekt unter Angabe der Zeit und des Ortes, sowie unter Angabe der Stunden geführt werden. Der Sportwart ist mit den einzelnen Objektwarten für die Instandhaltung und Bewirtschaftung aller Grundstücke des Gebäudes sowie sämtlicher wichtiger Materialien und Geräte des Vereins, sowie für die Materialien zuständig. Er hat für eine besonders gute Pflege der Ufer, speziell der Angelgewässer zu sorgen. Er führt die Inventar- bzw. Bestandslisten sämtlichen Vereinseigentumes. Er ist für die nachweispflichtige Ausgabe der Werkzeuge/Materialien an die Mitglieder zuständig. (Übergabeprotokolle) Der Sportwart muß stets Auskunft über die ihm anvertrauten Geräte, und deren Verbleib, bzw. Aufenthalt erteilen können.


Nr. 6.3 Der Turniersportleiter

Der Castingleiter leitet den Trainings- und Wettkampfbetrieb. (eigenständige Sektion) Er meldet unsere Castinggruppe zu Wettkämpfen an und organisiert Wettkämpfe. Der Castingleiter ist für die Pflege vereinsübergreifender Partnerschaften zuständig. (Partnerschaften mit anderen Vereinen, Kooperationen, z.Bsp. Schule-Sportverein) Der Castingleiter vertritt den Verein im Landessportbund. z.Zt. hat er, auf Grund allgemein, mangelnden Interesses am Turnierangelsport den restlichen Vorstand bei speziellen verantwortungsvollen Aufgaben zu unterstützen.


Nr. 6.4 Der 1. Fischereiaufseher

Der 1. Fischereiaufseher koordiniert Komplexkontrollen. Sorgt dafür, dass an allen Vereinsgewässern regelmäßig, mindestens ¼ jährlich, kontrolliert wird. Er trifft sich selbständig, regelmäßig mit den anderen Fischereiaufsehern um gemeinsame Schulungen, auch über von dem Dachverband angebotenen Schulungen, zu organisieren, achtet auf die Zulassung der einzelnen Aufseher bei der Fischereibehörde. Sucht nach neuen Fischereiaufsehern. Fertigt Statistiken, informiert die Mitgliederversammlung und den Vorstand über die geleistete Arbeit.


Nr. 6.5 Der Stellvertretende Vorsitzende

Der Stellvertretende Vorsitzende hat eng mit dem Vorsitzenden und dem Gewässerwart sowie dem Schatzmeister zusammenzuarbeiten. Er muß, wie der Vorsitzende selbst, über Alles informiert sein. Er hat jederzeit den Vorsitzenden in allen Bereichen vertreten zu können. Er ist den Mitgliedern rechenschaftspflichtig.


Nr. 6.6 Stellvertretende Gewässerwarte

Durch die vielfältige Arbeit des 1. Gewässerwartes ist es erforderlich, für einige Gewässer, jeweils zuständige einzelne 2. Gewässerwarte einzusetzen. In eigenen Versammlungen treffen sich die entsprechenden Gewässerwarte um die Arbeiten abzustimmen und entsprechend des Biotopes, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dabei soll der 2. Gewässerwart die entsprechenden Arbeiten unterstützen. Fortbildungswunsch erbeten.


Nr. 6.7 Stellvertretender Schatzmeister

Der Stellvertreter sollte sich mit der Buchführung im Verein auskennen, der Revision, den Mitgliedern Auskunft erteilen können und dem 1. Schatzmeister, bei Abwesenheit so vertreten zu können, dass nichts „liegen bleibt“.


Nr. 6.8 Naturschutbeauftragter

Der Naturschutzbeauftragte prüft im Einzelnen die Vorschläge des Gewässerwartes und Fischereiaufsehers, sowie die möglichen Beschlussvorlagen, entsprechend der Bestimmungen des Fischereigesetzes, des Naturschutzgesetzes, sowie der sich aus ihnen ergebenen Regelungen, auf Verträglichkeit zu den Tier- und Pflanzengesellschaften der einzelnen Biotope, die uns in Verantwortung gegeben wurden.


Nr. 6.9 Objektwarte (Bau/Liegenschaften)

Der Objektwart ist mit dem Sportwart für die Instandhaltung und Bewirtschaftung aller Grundstücke der Gebäude, sowie sämtlicher wichtiger Materialien und Geräte des Vereins, sowie für die Materialien zuständig. Er hat für eine besonders gute Pflege der Gebäude zu sorgen. Er führt mit dem Sportwart die Inventar- bzw. Bestandslisten, sämtlichen Vereinseigentumes. Er ist für die nachweispflichtige Ausgabe der Werkzeuge/Materialien an die Mitglieder zuständig. (Übergabeprotokolle/“Borgebuch“) Der Objektwart koordiniert die Aktivitäten in den Gebäuden, er vermietet die Gebäude. Ein- und Ausgaben sind durch ihn mit dem 1. Schatzmeister abzurechnen.


Nr. 6.10 Ausbildungsverantortlicher

Der Ausbidungsverantwortliche sorgt sich um die Aus- und Fortbildung der Vorstände, der Mitglieder oder interessierten Bürger, die an Fischereilehrgängen, Gewässerwartschulungen oder Fischereiaufseherschulungen teilnehmen möchten. In Mitgliederversammlungen informiert er die Mitglieder über Neues aus der Gesetzgebung, den partnerschaftlichen Beziehungen zu anderen Verbänden, Vereinen und Behörden, die uns als Angler berühren könnten.


Nr. 6.11 stellvertretende Jugendwarte

Die Jugendgruppe hat eine eigene Jugendordnung. Daraus ergibt sich der Aufgabenbereich der stellvertretenden Jugendwarte. Insbesondere ist auf die Partnerschaften zu anderen Vereinen und Verbänden, sowie der Neuwerbung von Jungmitgliedern zu achten. Mit dem 1. Jugendleiter ist eng zusammenzuarbeiten. Fortbildungen sind zu besuchen.


Nr. 6.12 Beisitzer im Vorstand

Beisitzer im Vorstand sollten aus mindestens 1 Person bestehen, die schon einige Jahre Mitglied im Verein sind, um zu den Beschlussvorlagen des Vorstandes ihren erfahrenen Rat zu geben. Ferner sollten sie die Wünsche der langjährigen Mitglieder in den Vorstand tragen und die älteren Sportfreunde über die Neuigkeiten informieren, die nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen können.




Dieser geänderte Geschäftsverteilungsplan tritt am 26.03.2022 in Kraft.